Ich rechne grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Das bedeutet, dass sich meine Gebühren nach dem so genannten Gegenstandswert und dem Umfang meiner Tätigkeit richten. Der Gegenstandswert bestimmt sich zumeist nach der Höhe des Gehalts. Bitte beachten Sie, dass bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit in der ersten Instanz eine Kostenerstattung der Gegenseite im Falle des Obsiegens nicht erfolgt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ein Versicherungsfall vorliegt, heißt das für Sie, dass die Rechtsberatung und -vertretung bis auf die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung kostenlos ist bzw. ich meine Gebühren gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechne.